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Ihre Krankenakte

Sie haben ein Recht auf Zugang zu Ihren Gesundheitsakten

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 gibt Ihnen das Recht, auf die über Sie gespeicherten Informationen zuzugreifen. Dieses Recht gilt für Ihre Gesundheitsakte. Gemäß Erwägungsgrund 63 empfiehlt die DSGVO, dass „der Verantwortliche (in diesem Fall die Praxis) nach Möglichkeit in der Lage sein sollte, Fernzugriff auf ein sicheres System bereitzustellen, das der betroffenen Person (unseren Patienten) direkten Zugriff auf ihre oder ihre persönlichen Daten.“

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Online-Zugang:

 

So hat jeder Patient den vollen Zugriff auf seine Krankenakte – jederzeit von jedem Computer, Smartphone oder Tablet.

 

Wenn Sie einen aktuellen Zugriff auf Ihre Unterlagen wünschen, melden Sie sich am einfachsten für den Online-Zugang an. Damit haben Sie elektronischen Zugriff auf Ihre bei uns gespeicherten Daten und können auch Wiederholungsmedikamente bestellen und Arzttermine (nach Verfügbarkeit) vereinbaren, Testergebnisse verfolgen etc.

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Sie können rund um die Uhr von jedem Computer und vielen Handheld-Geräten wie Smartphones/Tablets usw. auf diese Informationen zugreifen. Darüber hinaus können Sie Dritten (z. B. Versicherungsunternehmen bei der Beantragung einer Police) zeitlich begrenzten Zugriff gewähren. .  

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Näheres dazu und zur Beantragung finden Sie auf der entsprechenden Seite  Online-Zugriff .

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Schriftlicher Antrag:   

 

Sie können einen schriftlichen Antrag bei der NHS-Organisation stellen, bei der Sie behandelt werden oder behandelt wurden. Im Fall von Willerby and Swanland Surgery richten Sie Ihr Anliegen bitte an den Praxisleiter. Sie sollten Ihre vollständigen Daten angeben, damit Informationen über Sie gefunden werden können und uns mitteilen, was Sie sehen möchten (z. B. Informationen zu einem bestimmten Datum oder einer bestimmten Episode).

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Sie müssen uns Zeit geben, um die Informationen vorzubereiten, und dies wird in der Regel innerhalb eines Monats sein. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen müssen wir die Frist möglicherweise auf drei Monate verlängern. Wir werden jedoch trotzdem auf die Anfrage antworten innerhalb eines Monats und begründen Sie ggf., warum die Verlängerung notwendig ist

In den meisten Fällen werden für Kopieninformationen keine Gebühren erhoben.

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Weitere Informationen

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Im Folgenden finden Sie Einzelheiten zu unserem Zugriffsverfahren für betroffene Personen. Dies zeigt den Prozess, den wir befolgen werden, um sicherzustellen, dass wir unserer Verantwortung nachkommen.

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Wir glauben, dass Vertraulichkeit sehr wichtig ist. Bitte wenden Sie sich an die Praxis, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Bedenken hinsichtlich der Vertraulichkeit Ihrer Daten haben.

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Zugriff betroffener Personen – Antragsverfahren

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In der Regel werden wir nach Eingang einer Patientenanfrage diese schnellstmöglich und innerhalb eines Monats bearbeiten.

Wenn die Anfrage von einem Dritten im Namen eines Patienten stammt, müssen wir die Einwilligung und die Identität des Patienten sowie die Richtigkeit der angeforderten Details/Informationen überprüfen. Sobald dies verifiziert wurde, werden wir die Anfrage bearbeiten.

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Bei Online-Zugangsanfragen müssen wir die Identität des Patienten anhand eines Lichtbildausweises und einer Adressverifizierung überprüfen. Online-Zugriffsrechte können in der Regel zum Zeitpunkt der Identitätsprüfung bearbeitet werden und müssen nur in Zeiten hoher Nachfrage verzögert werden.

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Das folgende Flussdiagramm gibt einen Überblick über unseren Prozess.

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Manchmal kann der Arzt entscheiden, Ihnen Informationen in Ihrer Akte vorzuenthalten. Dies geschieht nur, wenn es sich um Informationen über andere Personen handelt oder wenn der Verdacht besteht, dass Ihnen ein Schaden zugefügt werden könnte

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